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Mitglieder oder Angehörige der Hochschule können von der Rektorin oder dem Rektor auf Vorschlag des Fakultätsrates oder des Studienakademierates zu Außerplanmäßigen Professorinnen oder Professoren bestellt werden, wenn sie mindestens vier Jahre lang in ihrem Fachgebiet selbständig gelehrt haben. Für die Bestellung gelten die Voraussetzungen nach § 59 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 und 4 Buchstabe a entsprechend.
Wer an der Hochschule Lehraufgaben wahrnimmt oder mit der Hochschule in einer engen wissenschaftlichen oder künstlerischen Arbeitsbeziehung steht, kann von der Rektorin oder dem Rektor auf Vorschlag des Fakultätsrates oder des Studienakademierates zur Honorarprofessorin oder zum Honorarprofessor bestellt werden. Für die Bestellung gelten die Voraussetzungen nach § 59 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 entsprechend. Hauptberuflich an der Hochschule Beschäftigte können nicht bestellt werden. Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren können die Berechtigung erhalten, sich an der Forschung zu beteiligen. Sie sollen in der Regel Lehrverpflichtungen im Umfang von zwei Semesterwochenstunden, an der Dualen Hochschule Sachsen im Umfang von 60 Jahreslehrveranstaltungsstunden in ihrem Fachgebiet übernehmen und können verpflichtet werden, Prüfungen abzunehmen.
Außerplanmäßige Professorinnen und Professoren sowie Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren sind für die Dauer ihrer Bestellung zum Führen der Bezeichnung „Professorin“ oder „Professor“ berechtigt. § 71 Absatz 5 gilt entsprechend.
Die Bezeichnungen werden von der Hochschule verliehen. Die Verleihung setzt eine in der Regel fünfjährige erfolgreiche selbständige Lehrtätigkeit voraus, die…
Die Bezeichnungen werden von der Rektorin oder dem Rektor auf Vorschlag des Fachbereichsrates verliehen. Die Verleihung setzt eine in der Regel fünfjährige…
1Die Bezeichnung „außerplanmäßige Professorin“/„außerplanmäßiger Professor“ kann von der Universität auf Antrag des zuständigen Dekanats nach Anhörung des…
1Zur Honorarprofessorin/Zum Honorarprofessor der Hochschule kann für ein bestimmtes Fachgebiet bestellt werden, wer den Qualifikationsanforderungen der…
Zur Honorarprofessorin oder zum Honorarprofessor der Hochschule für Musik Saar kann für ein bestimmtes Fachgebiet bestellt werden, wer nach seinen…
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