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Zentrale Organe der Hochschule sind der Senat, der Erweiterte Senat, das Rektorat und der Hochschulrat, an der Dualen Hochschule Sachsen auch die Direktorenversammlung. Sie geben sich jeweils eine Geschäftsordnung.
Struktur, Betrieb und Nutzung Zentraler Einrichtungen richten sich nach Ordnungen, die das Rektorat nach Anhörung der Beteiligten und Stellungnahme des Senates…
Organe der Studentenschaft der Hochschulen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 sind der Studentenrat und, sofern die Ordnung nach § 28 Absatz 2 dies…
Der zum Zeitpunkt der Errichtung der Dualen Hochschule Sachsen an der Berufsakademie Sachsen vorhandene zentrale Studierendenrat nach § 30 des Sächsischen…
Beratung der Direktorin oder des Direktors der Studienakademie,
„Organe der Studentenschaft der Dualen Hochschule Sachsen sind der Studentenrat sowie die örtlichen Studentenräte an den Studienakademien. Die örtlichen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.