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Es werden Handwerkskammern errichtet
in Chemnitz für die Landkreise Erzgebirgskreis, Mittelsachsen, Vogtlandkreis und Zwickau sowie die Kreisfreie Stadt Chemnitz,
in Dresden für die Landkreise Bautzen, Görlitz, Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge sowie die Kreisfreie Stadt Dresden,
in Leipzig für die Landkreise Leipzig und Nordsachsen sowie die Kreisfreie Stadt Leipzig.
Die in Satz 1 genannten Handwerkskammern sind jeweils Rechtsnachfolger der bisherigen Handwerkskammern Chemnitz, Dresden und Leipzig.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.