§ 8 Abs. 2 SächsAuFGebVOSächsische Aus- und Fortbildungsgebührenverordnung
Mit der Gebühr sind die Kosten für die Zulassung zur Fortbildungsprüfung nach § 56 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit § 46 Absatz 1 Satz 1 des…
§ 5 Abs. 2 SächsAuFGebVOSächsische Aus- und Fortbildungsgebührenverordnung
Amtshandlungen, die mit der Teilnahme an Aus- oder Fortbildungsmaßnahmen der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen in engem Zusammenhang stehen,…
§ 9 Abs. 5 IntVVerordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler
Eine Kostenbeitragspflicht besteht nicht für Teilnahmeberechtigte nach § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2.
§ 7 Abs. 1 SächsAuFGebVOSächsische Aus- und Fortbildungsgebührenverordnung
Die für die Berufsbildung im öffentlichen Dienst zuständige Stelle nach § 73 Absatz 2 des Berufsbildungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai…
§ 4 SächsAuFGebVOSächsische Aus- und Fortbildungsgebührenverordnung
Für die Teilnahme an Aus- oder Fortbildungsmaßnahmen der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen werden von dem anmeldenden Dienstherrn oder…