Art. 2 Abs. 4 SN-18562Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Umsetzung der Ausbildungsoffensive an der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum
Mit der Gebühr sind Amtshandlungen, die mit den Leistungen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 in engem Zusammenhang stehen, mit Ausnahme von Rechtsbehelfsverfahren…
§ 10 FpFABV SL 2018Verordnung über die berufliche Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung Vom 15. Oktober 2018
Die Prüfungsteilnehmerin oder der Prüfungsteilnehmer hat die Prüfungsgebühr an die zuständige Stelle zu entrichten. Ihre Höhe bestimmt sich nach der Verordnung…
§ 2 Abs. 4 SächsAuFGebVOHöhe der Gebühr
Mit der Gebühr sind Amtshandlungen, die mit den Leistungen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 in engem Zusammenhang stehen, mit Ausnahme von Rechtsbehelfsverfahren…
§ 10 Nr. 2 SaarLBAVOVerordnung über die Anerkennung von EU-Berufsqualifikationen als Laufbahnbefähigung im Saarland (Saarländische Laufbahnbefähigungsanerkennungsverordnung - SaarLBAVO)1)* Vom 3. März 2016
die Durchführung der Eignungsprüfung zwischen 100 und 200 Euro,
§ 11 Abs. 2 StrBetrManBAProPONRWPrüfungsordnung für die Durchführung von Prüfungen zum anerkannten Fortbildungsabschluss „Bachelor Professional in Straßenbetriebsmanagement“ für das Land Nordrhein-Westfalen
Für die Durchführung von Prüfungen werden jeweils Gebühren nach Maßgabe der von der zuständigen Stelle getroffenen Gebührenregelungen erhoben und vereinnahmt.