Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Ingenieurkammer Sachsen arbeitet in allen vergleichbaren Aufgabenbereichen, insbesondere im Bereich des Sachverständigenwesens und bezüglich der qualifizierten Brandschutzplaner, vertrauensvoll mit der Architektenkammer Sachsen zusammen. Für die Zusammenarbeit im Bereich des Sachverständigenwesens und der qualifizierten Brandschutzplaner sollen gemeinsame Ausschüsse gebildet werden. Das Nähere ist jeweils in einer Verwaltungsvereinbarung festzulegen, die der Genehmigung durch das Staatsministerium für Regionalentwicklung bedarf.
Darüber hinaus arbeitet die Ingenieurkammer Sachsen im Bereich des Sachverständigenwesens, insbesondere was die Abgrenzung von Sachgebieten betrifft, vertrauensvoll mit den Industrie- und Handelskammern zusammen.
§ 27 gilt für Ausschüsse nach Absatz 1 Satz 2 entsprechend.
Darüber hinaus arbeitet die Ingenieurkammer Sachsen im Bereich des Sachverständigenwesens, insbesondere was die Abgrenzung von Sachgebieten betrifft,…
Die Architektenkammer Sachsen arbeitet in allen vergleichbaren Aufgabenbereichen, insbesondere im Bereich des Sachverständigenwesens und bezüglich der…
die Zusammenarbeit mit der Architektenkammer des Saarlandes, den Ingenieurkammern anderer Bundesländer und den Berufsverbänden zu pflegen und zu fördern.
Dem § 2 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Soweit die Industrie- und Handelskammern für die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen für…
Die Ingenieurkammer Sachsen kann mit anderen zuständigen Stellen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland landesübergreifende Vereinbarungen zur Durchführung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.