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Bauvorlageberechtigt ist, wer in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem diesem durch Abkommen gleichgestellten Staat, in dem die Berechtigung zum Erstellen von Bauvorlagen an den Besitz einer bestimmten Berufsqualifikation gebunden ist, eine solche Berufsqualifikation erworben hat und den entsprechenden Befähigungs- oder Ausbildungsnachweis nach Artikel 11 der Richtlinie 2005/36/EG besitzt.
Bauvorlageberechtigt ist, wer in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem diesem durch Abkommen gleichgestellten Staat, in dem Bauvorlagen ohne den Nachweis einer bestimmten Berufsqualifikation erstellt werden dürfen, ein Jahr lang in Vollzeit oder während einer entsprechenden Gesamtdauer in Teilzeit in den vorangegangenen zehn Jahren Bauvorlagen erstellt hat und im Besitz eines oder mehrerer Befähigungs- oder Ausbildungsnachweise ist, die von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder von einem diesem durch Abkommen gleichgestellten Staat, in dem Bauvorlagen ohne den Nachweis einer bestimmten Berufsqualifikation erstellt werden dürfen, ausgestellt worden sind.
Die nachgewiesene Berufsqualifikation darf sich nicht wesentlich von den Anforderungen nach § 3a Absatz 1 Nummer 2 unterscheiden: a) Sie muss sich auf Fächer beziehen, die sich nicht wesentlich von denen unterscheiden, die nach den Ausbildungsleitlinien in Anlage 1 gefordert werden und b) sie muss sich auf alle Tätigkeiten beziehen, die beim Erstellen von Bauvorlagen in Sachsen gefordert werden.
Bauvorlageberechtigt ist, wer in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem diesem durch Abkommen gleichgestellten Staat, in dem die Berechtigung…
Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der…
sie in Bezug auf die Studienanforderungen einen Ausbildungsnachweis nach Artikel 11 Richtlinie 2005/36/EG besitzt, soweit diese in einem Mitgliedstaat der…
eine Bescheinigung darüber, dass sie in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem nach dem Recht der Europäischen Union gleichgestellten Staat…
Als gleichrangig im Sinne des Absatzes 2 gelten die Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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