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Zur Stärkung und Vernetzung integrationsfördernder Strukturen können insbesondere folgende Aufgaben Gegenstand kommunaler Integrationsberatung sein:
Unterstützung und Beratung der kommunalen Verantwortlichen in allen Fragen von Integration und Teilhabe,
Unterstützung und Beratung gemeinnütziger Organisationen sowie der bürgerschaftlichen Initiativen von und für Menschen mit Migrationshintergrund in allen Fragen von Integration und Teilhabe,
das Fallmanagement zur Unterstützung der Steuerung von individuellen Integrationsprozessen,
die Unterstützung der kreisangehörigen Gemeinden bei der Aufnahme und Betreuung neu zugezogener und neu zugewiesener Menschen mit Migrationshintergrund,
Unterstützung und Beratung der örtlichen Wirtschaft bei der Integration von Auszubildenden und Beschäftigten mit Migrationshintergrund im Einzelfall.
Die kommunale Integrationsberatung wird insbesondere durch Integrations-Beratungszentren geleistet. Sie dient der Stärkung und Vernetzung aller Akteurinnen und…
Der Freistaat Sachsen stärkt die berufliche Integration von Menschen mit Migrationshintergrund durch Maßnahmen zur Bereitstellung migrations- und…
die Beratungs- und Betreuungsstrukturen regional ausgerichteter psychosozialer Zentren,
Die oder der Sächsische Integrationsbeauftragte arbeitet mit den kommunalen Beauftragten für Integration und Teilhabe zusammen und unterstützt sie bei der…
Das Land fördert auf Basis des nordrhein-westfälischen Zuwendungsrechts zur strukturellen Stärkung und Weiterentwicklung der kommunalen Selbstverwaltung das…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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