§ 12 Abs. 1 TIntG NRWGesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen
Das Land strebt eine enge Zusammenarbeit mit den freien Trägern an. Zu den freien Trägern zählen nach diesem Gesetz insbesondere die Freie Wohlfahrtspflege und…
§ 19 Abs. 1 SächsIntGHauptamtliche kommunale Beauftragte für Integration und Teilhabe
Die Integrationsbehörden sollen im Rahmen der kommunalen Integrationsarbeit hauptamtliche Beauftragte für Integration und Teilhabe bestellen, die ausschließlich…
§ 17 Abs. 2 Nr. 4 SächsIntGLandesbeirat für Integration und Teilhabe
jeweils eine Vertretung der kommunalen Landesverbände, der freien Träger, der landesweit tätigen migrantischen Selbstorganisationen, der Wirtschaftsverbände,…
Art. 1 Abs. 2 Nr. 21 Buchst. a SN-17497Zweites Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalrechts
Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 3 eingefügt: „(3) Die Kreisfreien Städte sollen zur Wahrung der Belange der in der Gemeinde lebenden Ausländer Beauftragte…
§ 1 Abs. 3 AG-SGB IX NRWAusführungsgesetz zum Neunten Buch Sozialgesetzbuch für das Land Nordrhein-Westfalen
Die Träger der Eingliederungshilfe nehmen die Aufgaben der Eingliederungshilfe als Selbstverwaltungsaufgaben wahr.