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Die Arbeitsgruppe Informationssicherheit berät die Beauftragte oder den Beauftragten für Informationssicherheit des Landes in Fragen der Informationssicherheit. Sie besteht aus den Beauftragten für Informationssicherheit der Staatskanzlei, der Staatsministerien, des Sächsischen Rechnungshofs, der oder des Sächsischen Datenschutzbeauftragten, des Landespolizeipräsidiums, der Leitstelle für Informationstechnologie der sächsischen Justiz und des Staatsbetriebes Sächsische Informatik Dienste sowie zwei Personen, die die Kommunen vertreten. Weitere Mitglieder können aufgenommen werden.
Die oder der IT- und Informationssicherheitsbeauftragte des Landtages kann an den Sitzungen teilnehmen.
Die Arbeitsgruppe Informationssicherheit wird von der oder dem Beauftragten für Informationssicherheit des Landes geleitet. Die Arbeitsgruppe Informationssicherheit gibt sich eine Geschäftsordnung.
berät und unterstützt die Beauftragte oder den Beauftragten für Informationstechnologie des Freistaates Sachsen bei ihrer oder seiner Aufgabenwahrnehmung…
Die Informationssicherheitsbeauftragten der Einrichtungen sind bei allen Maßnahmen zu beteiligen, die die Informationssicherheit der Einrichtung betreffen. Sie…
Der oder die Informationssicherheitsbeauftragte des Ressorts ist bei allen Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen wichtigen Vorhaben innerhalb des Ressorts zu…
Die Koordinatorin oder der Koordinator wird bei allen Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen wichtigen Vorhaben beteiligt, soweit sie Fragen der…
Der Sicherheitsausschuss organisiert seine Tätigkeit so, dass er Empfehlungen zu speziellen Sicherheitsfragen geben kann. Er setzt eine Fachuntergruppe für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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