Art. 17 32013D0488
Es wird ein Sicherheitsausschuss eingesetzt. Er prüft und bewertet Sicherheitsfragen, die in den Anwendungsbereich dieses Beschlusses fallen, und legt dem Rat gegebenenfalls Empfehlungen vor.
Der Sicherheitsausschuss setzt sich aus Vertretern der Nationalen Sicherheitsbehörden der Mitgliedstaaten zusammen; ein Vertreter der Kommission und des EAD nimmt an den Sitzungen des Ausschusses teil. Den Vorsitz im Ausschuss führt der Generalsekretär oder eine von ihm beauftragte Person. Der Sicherheitsausschuss tritt gemäß dem vom Rat erteilten Mandat oder auf Antrag des Generalsekretärs oder einer Nationalen Sicherheitsbehörde zusammen.Vertreter von Einrichtungen, Agenturen und Stellen der Union, die diesen Beschluss oder die darin enthaltenen Grundsätze anwenden, können zur Teilnahme an den Sitzungen eingeladen werden, wenn Fragen erörtert werden, die sie betreffen.
Der Sicherheitsausschuss organisiert seine Tätigkeit so, dass er Empfehlungen zu speziellen Sicherheitsfragen geben kann. Er setzt eine Fachuntergruppe für Fragen der Informationssicherung und bei Bedarf weitere Fachuntergruppen ein. Er legt das Mandat für diese Fachuntergruppen fest und erhält von diesen Berichte über ihre Tätigkeit, die gegebenenfalls Empfehlungen an den Rat enthalten.