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In jedem Staatsministerium, in der Staatskanzlei, dem Landespolizeipräsidium, der Leitstelle für Informationstechnologie der sächsischen Justiz, dem Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste sowie bei dem Sächsischen Rechnungshof und der oder dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten sollen Informationssicherheitsmanagement-Teams im Rahmen des Informationssicherheitsmanagementsystems eingerichtet werden. In den anderen staatlichen Stellen können Informationssicherheitsmanagement-Teams im Rahmen des Informationssicherheitsmanagementsystems eingerichtet werden. Sie unterstützen die jeweilige Beauftragte oder den jeweiligen Beauftragten für Informationssicherheit bei ihrer oder seiner Arbeit.
Die staatlichen und nicht-staatlichen Stellen im Freistaat Sachsen sind verpflichtet, das Sicherheitsnotfallteam bei Maßnahmen nach Absatz 1 Satz 1 und § 13 zu…
Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) In jedem Staatsministerium, in der Staatskanzlei, dem Landespolizeipräsidium, der Leitstelle für Informationstechnologie…
Die Leitungen der einzelnen Ressorts sowie die Leitungen weiterer oberster Bundesbehörden bestellen jeweils eine Informationssicherheitsbeauftragte oder einen…
Die Informationssicherheitsbeauftragten der Einrichtungen der Bundesverwaltung sind für den Aufbau und die Aufrechterhaltung des…
Die Informationssicherheitsbeauftragten nach Satz 1 unterstehen entweder der Leitung der Einrichtung oder dem oder der jeweils zuständigen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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