§ 25 SächsAPO-Justiz-JVDSächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Justizvollzugsdienst
Der Prüfungsausschuss lässt die Hilfsmittel für die mündliche und schriftliche Prüfung zu. Die Prüfungsteilnehmenden haben die Hilfsmittel selbst zu beschaffen,…
§ 26 JFWAPVO SNJustizfachwirtausbildungs- und Prüfungsverordnung
Der Prüfungsausschuss bestimmt die zugelassenen Hilfsmittel für die schriftliche und mündliche Prüfung. Die Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer haben…
§ 26 SächsAPORPflSächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Rechtspfleger
Der Prüfungsausschuss lässt die Hilfsmittel für die schriftliche und mündliche Prüfung zu. Die Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer haben die…
§ 23 Abs. 4 ImSchVwtDAPV SLVerordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahnen des mittleren, gehobenen und höheren Dienstes, Fachrichtung Technischer Verwaltungsdienst, Fachgebiet Arbeits- und Immissionsschutzverwaltung Vom 7. Dezember 1999
Soweit es der Prüfungszweck erlaubt, sind den Anwärtern, Anwärterinnen, Referendaren und Referendarinnen die für die Anfertigung der Arbeiten in Betracht…
§ 3 Abs. 6 BinSchPersFührEBefähPrVVerordnung über die Durchführung von Befähigungsprüfungen auf Führungsebene nach der Binnenschiffspersonalverordnung
Soweit für das Ablegen einzelner Prüfungen oder Prüfungsteile notwendig, werden dem Prüfling schriftliche oder technische Hilfsmittel zur Verfügung gestellt.…