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Dienstvorgesetzte oder Dienstvorgesetzter ist die Präsidentin oder der Präsident des Landgerichts, bei dem die Rechtsreferendarin oder der Rechtsreferendar den Vorbereitungsdienst antritt. Soweit die Präsidentin oder der Präsident der Landesdirektion Sachsen zu den Ausbildungsstellen zuweist, ist sie oder er Dienstvorgesetzte oder Dienstvorgesetzter. Die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichts kann im Einzelfall eine andere Bestimmung treffen.
Vorgesetzte der Rechtsreferendarin oder des Rechtsreferendars sind die Leiterin oder der Leiter der Ausbildungsstelle, die Ausbilderin oder der Ausbilder und die Lehrgangs-, Arbeitsgemeinschafts- sowie Ausbildungsleiterinnen und -leiter, denen die Rechtsreferendarin oder der Rechtsreferendar zur Ausbildung zugewiesen ist.
Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind Dienstvorgesetzte und als solche zuständig für die dienstrechtlichen Entscheidungen über die persönlichen…
Die Rechtsreferendarin/der Rechtsreferendar untersteht in ihrer/seiner dienstlichen Tätigkeit den Weisungen der Leiterin/des Leiters der Ausbildungsstelle, der…
Dienstvorgesetzter ist der Leiter der Ausbildungsbehörde. Die Ausbildungsbehörde bestellt je Aufgabenbereich einen Ausbildungsleiter. Der Ausbildungsleiter soll…
Die Präsidentin oder der Präsident der Schulaufsichtsbehörde oder die oder der von ihr oder ihm hierzu beauftragte Bedienstete ist Dienstvorgesetzte oder…
Vorgesetzte der Anwärter und Referendare sind die Leiter der jeweiligen Ausbildungsstellen, die jeweiligen Ausbilder nach § 5 Absatz 3 und während der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.