§ 1 Abs. 1 SächsLVOSächsische Laufbahnverordnung
Diese Verordnung gilt für die Staatsbeamtinnen und Staatsbeamten sowie die Beamtinnen und Beamten der Gemeinden, Landkreise und sonstigen der Aufsicht des…
§ 79 Abs. 1 SächsBGSächsisches Beamtengesetz
Die Staatsregierung erlässt durch Rechtsverordnung Vorschriften über den Jugendarbeitsschutz für Beamtinnen und Beamte unter 18 Jahren (jugendliche Beamtinnen…
§ 1 SächsBGSächsisches Beamtengesetz
Dieses Gesetz gilt für die Beamtinnen und Beamten des Freistaates Sachsen (Staatsbeamtinnen und Staatsbeamte), der Gemeinden, Landkreise und sonstigen der…
§ 1 SächsUrlMuEltVOSächsische Urlaubs-, Mutterschutz- und Elternzeitverordnung
Diese Verordnung gilt für Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter des Freistaates Sachsen sowie für Beamtinnen und Beamte der Gemeinden, Landkreise…
Art. 16 SN-14135Sächsische Dienstrechtsneuordnungsverordnung
Die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über den Arbeitsschutz für jugendliche Beamte im Freistaat Sachsen (Sächsische Jugendarbeitsschutzverordnung –…