§ 1 Abs. 1 SächsLVOSächsische Laufbahnverordnung
Diese Verordnung gilt für die Staatsbeamtinnen und Staatsbeamten sowie die Beamtinnen und Beamten der Gemeinden, Landkreise und sonstigen der Aufsicht des…
§ 1 SächsBGSächsisches Beamtengesetz
Dieses Gesetz gilt für die Beamtinnen und Beamten des Freistaates Sachsen (Staatsbeamtinnen und Staatsbeamte), der Gemeinden, Landkreise und sonstigen der…
Art. 1 Nr. 3 SN-21002Vierte Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Änderung der Sächsischen Urlaubs-, Mutterschutz- und Elternzeitverordnung
§ 1 wird wie folgt gefasst: „§ 1 Geltungsbereich Diese Verordnung gilt für Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter des Freistaates Sachsen sowie…
§ 1 Abs. 1 SächsTGVSächsische Trennungsgeldverordnung
Berechtigte nach dieser Verordnung sind Landesbeamte, Richter im Landesdienst und Beamte der Gemeinden, der Landkreise und der sonstigen der Aufsicht des…
§ 1 Abs. 1 SächsDGSächsisches Disziplinargesetz
Dieses Gesetz gilt für die Beamtinnen und Beamten sowie Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten im Sinne des Sächsischen Beamtengesetzes. Für die Beamtinnen…