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Dieses Gesetz gilt für die Beamtinnen und Beamten des Freistaates Sachsen (Staatsbeamtinnen und Staatsbeamte), der Gemeinden, Landkreise und sonstigen der Aufsicht des Freistaates Sachsen unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.
Diese Verordnung gilt für die Staatsbeamtinnen und Staatsbeamten sowie die Beamtinnen und Beamten der Gemeinden, Landkreise und sonstigen der Aufsicht des…
Dieses Gesetz gilt für die Beamtinnen und Beamten sowie Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten im Sinne des Sächsischen Beamtengesetzes. Für die Beamtinnen…
Landesbeamte, Beamte der Gemeinden, der Landkreise und der sonstigen der Aufsicht des Freistaates unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des…
Diese Verordnung gilt für Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter des Freistaates Sachsen sowie für Beamtinnen und Beamte der Gemeinden, Landkreise…
Dieses Gesetz regelt die Besoldung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Freistaates Sachsen und der Beamtinnen und Beamten der Gemeinden,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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