§ 49 Abs. 2 SN-3844Sächsisches Sparkassengesetz
Die Finanzgruppe hat ihren Sitz in Leipzig. Sie kann ihren Sitz durch Satzung ändern. Ein durch Satzung bestimmter Sitz der Finanzgruppe muss im Gebiet ihrer…
§ 1 AGFGOGesetz Nr. 823 zur Ausführung der Finanzgerichtsordnung (AGFGO) Vom 16. Dezember 1965
Das Finanzgericht führt die Bezeichnung „Finanzgericht des Saarlandes“. Es hat seinen Sitz in Saarbrücken.
§ 5 SächsVertrVOSächsische Vertretungsverordnung
In den Verfahren vor den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit wird der Freistaat Sachsen durch die Finanzämter im Rahmen ihres Geschäftsbereichs vertreten,…
Art. 3 Satz 2 Nr. 5 Buchst. b SächsStOGSächsisches Standortegesetz
Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „(3) Die Amtsgerichte haben ihren Sitz in Aue, Auerbach/Vogtl., Bautzen, Borna, Chemnitz, Dippoldiswalde, Döbeln, Dresden,…
§ 1 SächsVerfGHGSächsisches Verfassungsgerichtshofsgesetz
Der Verfassungsgerichtshof führt die Bezeichnung „Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen“. Er hat seinen Sitz in Leipzig.