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Das Finanzgericht führt die Bezeichnung „Finanzgericht des Saarlandes“. Es hat seinen Sitz in Saarbrücken.
Das Finanzgericht hat seinen Sitz in Leipzig. Es führt die Bezeichnung „Sächsisches Finanzgericht“.
Gerichte der Finanzgerichtsbarkeit sind in den Ländern die Finanzgerichte als obere Landesgerichte, im Bund der Bundesfinanzhof mit dem Sitz in München.
Bis zum Inkrafttreten einer bundeseinheitlichen Regelung der Finanzgerichtsbarkeit bleibt die saarländische Finanzgerichtsordnung vom 15. Mai 1951 (Amtsblatt…
Für das Gebiet des Saarlandes sind ein Oberlandesgericht und ein Landgericht eingerichtet; sie haben ihren Sitz in Saarbrücken.
Die Finanzgerichte haben ihren Sitz in Düsseldorf, Köln und Münster.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.