§ 1 Abs. 1 NRW-34375Verordnung über die Rangstelle von Erbbaurechten
Bei der Bestellung eines Erbbaurechts kann von dem Erfordernis der ersten Rangstelle abgewichen werden, wenn durch Zeugnis festgestellt ist, dass die Abweichung…
§ 10 Abs. 1 ErbbauRGGesetz über das Erbbaurecht
Das Erbbaurecht kann nur zur ausschließlich ersten Rangstelle bestellt werden; der Rang kann nicht geändert werden. Rechte, die zur Erhaltung der Wirksamkeit…
§ 92 Abs. 2 Nr. 1 SachenRBerGGesetz zur Sachenrechtsbereinigung im Beitrittsgebiet
die für die erstrangige Bestellung des Erbbaurechts erforderlichen Zustimmungen zu einem Rangrücktritt nicht in der in § 29 der Grundbuchordnung vorgesehenen…
§ 104 Abs. 1 JustG NRWGesetz über die Justiz im Land Nordrhein-Westfalen
Die Verfügungsbeschränkungen der in § 92 Absatz 1 genannten Art sowie die Verfügungsbeschränkung durch die Ernennung einer Testamentsvollstreckerin oder eines…
§ 2 Abs. 1 NRW-34375Verordnung über die Rangstelle von Erbbaurechten
Die Richterin oder der Richter bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, entscheidet über die Erteilung des Unschädlichkeitszeugnisses. Das…