§ 21 Abs. 3 SJStVollzGGesetz Nr. 1631 über den Vollzug der Jugendstrafe (Saarländisches Jugendstrafvollzugsgesetz - SJStVollzG) Vom 30. Oktober 2007
Bedürftigen Gefangenen kann eine Entlassungsbeihilfe in Form eines Reisekostenzuschusses, angemessener Kleidung oder einer sonstigen notwendigen Unterstützung…
§ 43 Abs. 4 SächsStVollzGSächsisches Strafvollzugsgesetz
Bedürftigen Gefangenen kann eine Entlassungsbeihilfe in Form eines Reisekostenzuschusses, angemessener Kleidung oder einer sonstigen notwendigen Unterstützung…
§ 43 Abs. 4 SLStVollzGGesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe im Saarland (Saarländisches Strafvollzugsgesetz - SLStVollzG) Vom 24. April 2013*
Bedürftigen Gefangenen kann eine Entlassungsbeihilfe in Form eines Reisekostenzuschusses, angemessener Kleidung oder einer sonstigen notwendigen Unterstützung…
§ 10 Abs. 3 SächsUHaftVollzGSächsisches Untersuchungshaftvollzugsgesetz
Bedürftigen Untersuchungsgefangenen kann eine Entlassungsbeihilfe in Form eines Reisekostenzuschusses, angemessener Kleidung oder einer sonstigen notwendigen…
§ 29 Abs. 3 SJAVollzGGesetz Nr. 1883 über den Vollzug des Jugendarrests (Saarländisches Jugendarrestvollzugsgesetz - SJAVollzG) Vom 20. Januar 2016
Bedürftigen Arrestierten kann eine Entlassungsbeihilfe in Form eines Reisekostenzuschusses oder einer sonstigen notwendigen Unterstützung gewährt werden.