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In den Landkreisen und Kreisfreien Städten werden folgende Katastrophenschutzeinheiten aufgestellt:
4 Wasserrettungsgruppen (KatS-WRGr),
2 Bergrettungsgruppen (KatS-BergRGr),
2 Rettungshundestaffeln (KatS-RettHundSt),
10 Führungsgruppen Brandschutz (FüGr BS),
10 Führungsgruppen Sanitätswesen und Betreuung (FüGr San/Bt),
10 Funktrupps (FuTr).
Stärke und Gliederung der Katastrophenschutzeinheiten ergeben sich aus den Anlagen 1 bis 9.
Sofern die unteren Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörden sowie die Leistungserbringer nach § 31 Abs. 1 Satz 2 SächsBRKG und die privaten Hilfsorganisationen zusätzliche Einheiten mit eigenen Kräften und Mitteln zu den in Absatz 1 Aufgeführten aufstellen wollen, hat sich deren Stärke und Gliederung an den Vorgaben der Anlagen 1 bis 9 zu orientieren
Im Erzgebirgskreis kann durch die in diesem Gebiet befindlichen Organisationseinheiten der Leistungserbringer nach § 31 Abs. 1 Satz 2 SächsBRKG und der privaten Hilfsorganisationen im Einvernehmen mit der unteren Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörde ein vierter Einsatzzug mit eigenen Mitteln aufgestellt werden.
Betreuung,
Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes sind gegliederte Zusammenfassungen von Personen und Ausstattung, die unter einheitlicher Führung stehen und…
Stärke und Gliederung der Katastrophenschutzeinheiten ergeben sich aus den Anlagen 1 bis 9.
ABC-Schutz,
Im Katastrophenschutz wirken Einheiten und Einrichtungen in folgenden Fachdiensten mit:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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