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Das zuständige Staatsministerium stellt ein Investitionsprogramm auf. Das Investitionsprogramm weist die neu zu fördernden Investitionen nach § 14 Absatz 1 Nummer 1 und den voraussichtlichen Gesamtbetrag der jeweiligen Förderung aus.
Bei der Aufstellung des Investitionsprogramms ist die Vielfalt der Krankenhausträger zu beachten. Das zuständige Staatsministerium kann fachliche Schwerpunkte bei der Aufstellung des Investitionsprogramms setzen. Außerdem können Investitionen vom Stand der Digitalisierung des Krankenhauses abhängig gemacht werden. Das Krankenhaus hat dem zuständigen Staatsministerium auf dessen Verlangen die strukturierten Selbsteinschätzungen hinsichtlich des Umsetzungsstands digitaler Maßnahmen nach § 14b Satz 4 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes zu übermitteln.
Das Investitionsprogramm wird auf der Internetseite des zuständigen Staatsministeriums veröffentlicht.
Das zuständige Ministerium stellt auf der Grundlage des Krankenhausplans und der Vorschriften dieses Gesetzes sowie der Rechtsverordnung nach § 18 Abs. 2…
Zur Förderung der Investitionskosten nach § 9 Absatz 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes wird durch das für Gesundheit zuständige Ministerium…
Die Länder fördern auf Antrag des Krankenhausträgers Investitionskosten, die entstehen insbesondere
Das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr stellt auf der Grundlage des Staatshaushaltsplanes und der Finanzplanung für den mittelfristigen…
Die Investitionsprogramme haben nach Dringlichkeit und Jahresabschnitten gegliedert die in den nächsten Jahren durchzuführenden Investitionsvorhaben zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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