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Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2002 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Gesetz zur Regelung des Kirchensteuerwesens vom 23. September 1990 (BGBl. II S. 885, 1194), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Januar 1998 (SächsGVBl. S. 3), außer Kraft. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden. Dresden, den 14. Februar 2002 Der Landtagspräsident Erich Iltgen Der Ministerpräsident Prof. Dr. Kurt Biedenkopf Der Staatsminister der Finanzen Dr. Thomas de Maizière
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