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Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 2002 in Kraft. Gleichzeitig treten die Artikel 7 bis 9 des Ersten Gesetzes zur Euro-bedingten Änderung des sächsischen Landesrechts vom 19. Oktober 1998 (SächsGVBl. S. 505), das durch Artikel 6 des Gesetzes vom 25. Juni 1999 (SächsGVBl. S. 398, 399) geändert worden ist, außer Kraft. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden. Dresden, den 28. Juni 2002 Der Landtagspräsident Erich Iltgen Der Ministerpräsident Prof. Dr. Georg Milbradt Der Staatsminister der Justiz Dr. Thomas de Maizire Der Staatsminister des Innern Horst Rasch Der Staatsminister der Finanzen Dr. Horst Metz Die Staatsministerin für Soziales Christine Weber
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