§ 1 Abs. 3 SächsLVOSächsische Laufbahnverordnung
Diese Verordnung gilt nicht für
§ 1 Abs. 1 SächsVwOrgGSächsisches Verwaltungsorganisationsgesetz
Dieses Gesetz gilt für die Behörden des Freistaates Sachsen (Staatsbehörden).
§ 2 Abs. 1 SächsISichGSächsisches Informationssicherheitsgesetz
Dieses Gesetz gilt für die Behörden und die Gerichte des Freistaates Sachsen (staatliche Stellen) sowie die seiner Aufsicht unterstehenden Körperschaften,…
§ 1 Abs. 2 SächsBOSächsische Bauordnung
Die Vorschriften der Teile 1 bis 5 und des Teils 7 dieses Gesetzes gelten nicht für
§ 1 Abs. 2 SächsBRKGSächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz
Dieses Gesetz gilt nicht für