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Sobald das Wahlergebnis im Wahlbezirk festgestellt worden ist, meldet es die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher auf dem schnellsten Wege der oder dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses; für diese Schnellmeldung kann das Muster der Anlage 28 verwendet werden. Bei gleichzeitig durchzuführenden Wahlen ist das Ergebnis jeder Wahl sogleich nach der Feststellung mitzuteilen. Bei Kreiswahlen erfolgt die Meldung an die Gemeinde.
Bei Kreiswahlen fasst die Gemeinde die vorläufigen Wahlergebnisse aller Wahlbezirke auf Grund der Schnellmeldungen nach Absatz 1 zusammen und meldet sie auf schnellstem Wege der oder dem Vorsitzenden des Kreiswahlausschusses; für diese Schnellmeldung kann das Muster der Anlage 28 verwendet werden. Das vorläufige Ergebnis der Kreistagswahl ist nach Wahlkreisen zu gliedern, wenn Teile der Gemeinde zu verschiedenen Wahlkreisen für die Kreistagswahl gehören.
Die Schnellmeldungen der Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher, Gemeinden sowie Kreiswahlleiterinnen und Kreiswahlleiter werden nach dem Muster der Anlage 18…
1Die Kreiswahlleiterin oder der Kreiswahlleiter meldet auf schnellstem Weg die eingehenden Gemeindeergebnisse sofort und laufend der Landeswahlleiterin oder dem…
Sobald das Wahlergebnis im Wahlbezirk festgestellt ist, meldet es der Wahlvorsteher der Gemeindebehörde, die die Wahlergebnisse aller Wahlbezirke der Gemeinde…
Sobald das Wahlergebnis im Wahlbezirk festgestellt ist, meldet es der Wahlvorsteher dem Kreis- oder Stadtwahlleiter. Ist eine kreisangehörige Gemeinde in…
In Absatz 2 Satz 1 wird Halbsatz 1 wie folgt gefasst: „Bei Kreiswahlen fasst die Gemeinde die vorläufigen Wahlergebnisse aller Wahlbezirke aufgrund der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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