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Die Genehmigung nach § 32 Absatz 1 Satz 2 ist von der Rechtsaufsichtsbehörde öffentlich bekanntzumachen.
Die neue Gemeinde entsteht am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung nach § 32 Absatz 1 Satz 2, sofern die Vereinbarung keinen späteren Zeitpunkt bestimmt.
Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Der Verwaltungsverband entsteht durch die öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung und der Verbandssatzung nach Absatz 1…
Der Verwaltungsverband entsteht durch die öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung und der Verbandssatzung nach Absatz 1 am Tage nach dieser Bekanntmachung,…
Soweit nach den Bestimmungen dieses Gesetzes Verwaltungsverbände oder Verwaltungsgemeinschaften zu vereinbaren sind, haben die Beteiligten bis zum 30. September…
Soweit nach den Bestimmungen dieses Gesetzes Verwaltungsgemeinschaften oder Verwaltungsverbände zu vereinbaren sind, haben die Beteiligten bis zum 30. September…
Soweit nach den Bestimmungen dieses Gesetzes Verwaltungsgemeinschaften zu vereinbaren sind, haben die Beteiligten bis zum 30. September 1999 die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.