§ 4 SächsLKZVOSächsische Lehrkräftezulagenverordnung
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2030 außer Kraft.
§ 5 Abs. 2 SN-5270Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über Zuständigkeiten nach dem Bundesfernstraßengesetz und dem Sächsischen Straßengesetz
§ 4 tritt am 1. Januar 2012 außer Kraft. Dresden, den 2. Juni 2006 Der Ministerpräsident Prof. Dr. Georg Milbradt Der Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit…
§ 2 SächsBAföGZuVOSächsische BAföG-Zuständigkeitsverordnung
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die…