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Der Leistungserbringer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person nach § 31 Absatz 4 Nummer 2 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz ist fachlich geeignet, wenn er oder sie
im Besitz einer Erlaubnis ist nach § 1 Absatz 1 des Notfallsanitätergesetzes vom 22. Mai 2013 (BGBl. I S. 1348), das zuletzt durch Artikel 2a des Gesetzes vom 14. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2768) geändert worden ist, oder nach § 1 des Rettungsassistentengesetzes vom 10. Juli 1989 (BGBl. I S. 1384) oder approbierter Arzt mit notfallmedizinischer Zusatzausbildung ist und
über die in der Notfallrettung und im Krankentransport erforderlichen Kenntnisse in den Sachgebieten nach Anlage 2 verfügt.
Der Nachweis erfolgt durch Ablegung einer Prüfung vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer und Vorlage entsprechender Urkunden.
Fachlich geeignet ist, wer
im Besitz einer Genehmigung zur Durchführung von Notfallrettung und Krankentransport ist,
im Besitz einer Erlaubnis nach § 1 Absatz 1 des Notfallsanitätergesetzes oder im Besitz einer Erlaubnis nach § 1 des Rettungsassistentengesetzes oder approbierter Arzt mit notfallmedizinischer Zusatzausbildung, der eine kaufmännische Ausbildung mit einem anerkannten Abschluss als Betriebswirt oder als Bilanzbuchhalter absolviert hat und mindestens zwei Jahre in einem Rettungsdienstunternehmen tätig gewesen ist oder
im Besitz einer Bescheinigung über die fachliche Eignung zur Führung von Unternehmen ist, die Notfallrettung oder Krankentransport betreiben. Eine Bescheinigung über die fachliche Eignung im Krankentransport berechtigt nicht zur Führung eines Unternehmens, das Notfallrettung betreibt.
Die Anerkennung der Gleichwertigkeit ausländischer Genehmigungen und Abschlüsse muss nachgewiesen werden.
Fachlich geeignet im Sinne des § 16 Absatz 1 Nr. 3 des Saarländischen Rettungsdienstgesetzes ist, wer über die zur ordnungsgemäßen Führung eines Unternehmens…
Die fachliche Eignung des als Beifahrer oder als Beifahrerin im Krankentransport eingesetzten Personals ist durch Vorlage des Zeugnisses über die Ausbildung und…
im Besitz einer Bescheinigung über die fachliche Eignung zur Führung von Unternehmen ist, die Notfallrettung oder Krankentransport betreiben. Eine Bescheinigung…
Zum Nachweis der Eignung hat sich der Träger des Rettungsdienstes zu vergewissern, dass
Das Unternehmen ist als zuverlässig anzusehen, wenn davon ausgegangen werden kann, dass die zur Führung der Geschäfte bestellten Personen den Betrieb unter…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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