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Bei der Notfallrettung ist unter Beachtung der Festlegungen in den Bereichsplänen grundsätzlich das dem Einsatzort zeitlich am nächsten befindliche, geeignete Fahrzeug einzusetzen (Nächstes-Fahrzeug-Strategie). Ist kein Rettungswagen verfügbar, kann zunächst ein Notfallkrankenwagen eingesetzt werden, der auch die Hilfsfrist erfüllt. Dieser darf jedoch nicht bei der Fahrzeugbemessung nach § 6 Abs. 1 und 2 und § 4 berücksichtigt werden. Stehen weder ein Rettungswagen noch ein Notfallkrankenwagen zur Verfügung, kann zunächst ein Krankentransportwagen eingesetzt werden. Dieser erfüllt die Hilfsfrist nicht.
Bei der Notfallrettung können Rettungsdienstpersonal und Notarzt mit Rettungswagen und Notarzteinsatzfahrzeug in der Regel von getrennten Standorten zum Einsatzort fahren (Rendezvous-System) oder mit dem Notarztwagen von einem gemeinsamen Standort ausrücken (Kompakt-System). Dabei sollen die Rettungsmittel insbesondere zu einsatzstarken Zeiten an einsatztaktisch günstigen Standorten stehen (Schwerpunktstrategie).
Ist ein Rettungsmittel nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 nicht verfügbar, kann ein Rettungswagen für Krankentransporte eingesetzt werden (Mehrzweckfahrzeugstrategie).
Die Notarztstandorte und Notarzteinsatzfahrzeuge sollen bereichsplanübergreifend abgestimmt werden. Die Sicherstellungsbeauftragten nach § 28 Absatz 2 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz sind anzuhören. § 4 Abs. 2 und 3 ist zu berücksichtigen.
Bei der Notfallrettung ist das dem Einsatzort zeitlich am nächsten befindliche, geeignete Fahrzeug einzusetzen (Nächstes-Fahrzeug-Strategie). Ist kein…
„(2) Bei Bedarf und in Abstimmung mit den Kostenträgern können im Leitstellenbereich Notfallkrankenwagen für Übergewichtige vorgehalten werden. Über die…
Notarzt-Einsatzfahrzeuge sind Personenkraftwagen zur Beförderung der Notärztinnen und Notärzte. Sie dienen der Notfallrettung. Notarzt-Einsatzfahrzeuge können…
Mit Zustimmung des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport regelt der Träger den Auf- und Ausbau des Rettungsdienstes und legt die Standorte der notwendigen…
Für die Notfallrettung und den Krankentransport sind geeignete Krankenkraftwagen einzusetzen. Näheres wird im Landesrettungsdienstplan geregelt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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