§ 10 LSchiedVO SNLandesschiedsstellenverordnung
Zeugen und Sachverständige, die von der Landesschiedsstelle oder der erweiterten Schiedsstelle hinzugezogen worden sind, erhalten eine Entschädigung oder eine…
§ 11 SächsSchiedsPflegeVersVOSächsische Schiedsstellenpflegeversicherungsverordnung
Zeugen und Sachverständige, die auf Beschluss der Schiedsstelle hinzugezogen werden, erhalten von der Geschäftsstelle eine Entschädigung nach dem Gesetz über…
§ 16 LSchVVerordnung über die Errichtung und das Verfahren einer Landesschiedsstelle (Landesschiedsstellenverordnung - LSchV) Vom 19. Februar 1990
Sachverständige und Zeugen, die auf Beschluss der Landesschiedsstelle oder der erweiterten Schiedsstelle hinzugezogen worden sind, erhalten eine Entschädigung…
§ 13 SächsSozSchiedsVOSächsische Sozialhilfe-Schiedsstellenverordnung
Zeugen und Sachverständige erhalten von der Geschäftsstelle eine Entschädigung oder Vergütung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz vom 5. Mai…
§ 16 LSchV NRWVerordnung über die Landesschiedsstelle nach dem Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V)
Sachverständige und Zeugen, die auf Beschluß der Landesschiedsstelle oder der erweiterten Schiedsstelle hinzugezogen worden sind, erhalten eine Entschädigung…