§ 16 SchiedJugVO SNVerordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Schiedsstelle in der Jugendhilfe
Zeugen und Sachverständige, die auf Beschluss der Schiedsstelle hinzugezogen worden sind, erhalten von der Geschäftsstelle eine Entschädigung oder eine…
§ 17 SchiedKrPflV SNVerordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Schiedsstelle für die Festsetzung der Krankenhauspflegesätze
Zeugen und Sachverständige, die auf Beschluß der Schiedsstelle hinzugezogen worden sind, erhalten eine Entschädigung oder eine Vergütung nach dem Gesetz über…
§ 10 LSchiedVO SNLandesschiedsstellenverordnung
Zeugen und Sachverständige, die von der Landesschiedsstelle oder der erweiterten Schiedsstelle hinzugezogen worden sind, erhalten eine Entschädigung oder eine…
§ 11 Abs. 1 SächsLSchiedRehaVOSächsische Landesschiedsstellenverordnung Rehabilitation
Sachverständige und Zeugen, die von der Landesschiedsstelle hinzugezogen worden sind, erhalten eine Entschädigung oder eine Vergütung nach dem Justizvergütungs-…
Art. 3 Nr. 2 SN-9807Verordnung der Sächsischen Staatsregierung, des Sächsischen Staatsministeriums des Innern und des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Änderung von landesrechtlichen Vorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts
Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Zeugen und Sachverständige, die von der Landesschiedsstelle oder der erweiterten Schiedsstelle hinzugezogen worden sind,…