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Die Prüfungsleistungen sind mit folgenden Noten zu bewerten: Note | Notenstufe | Beschreibung Note | Notenstufe | Beschreibung 1 | sehr gut | eine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maße entspricht; 2 | gut | eine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht; 3 | befriedigend | eine Leistung, die im Allgemeinen den Anforderungen entspricht; 4 | ausreichend | eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht; 5 | mangelhaft | eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden könnten; 6 | ungenügend | eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden könnten. Für einzelne Prüfungsleistungen, nicht aber als Gesamtnote, dürfen Zwischennoten gegeben werden. Hiervon abweichende länderübergreifende Vereinbarungen bleiben unberührt.
Die Leistungen in der Ausbildung im Vorbereitungsdienst und die Prüfungsleistungen sind mit folgenden Noten und Punkten zu bewerten: Note | Punkte |…
Für die Bewertung der einzelnen Prüfungsleistungen und die Endnoten gelten folgende Notenstufen: sehr gut (1) = eine den Anforderungen in besonderem Maße…
Für die Bewertung der einzelnen Prüfungsleistungen und die Bildung der Endnoten gelten folgende Notenstufen: sehr gut (1) = eine den Anforderungen in besonderem…
Für die Festsetzung der Vornoten, die Bewertung der einzelnen Prüfungsleistungen und die Bildung der Endnoten gelten folgende Notenstufen: sehr gut (1) = eine…
Für die Bewertung der einzelnen Prüfungsleistungen und die Bildung der Endnoten gelten folgende Notenstufen: sehr gut (1) = eine den Anforderungen in besonderem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter einer zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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