Zum Inhalt springen
JunodaJunoda
Gesetze

Gesetz wird geladen …
§ 1 SächsMBAG 2008 — Unentgeltliche Nutzung oder Übereignung von Räumlichkeiten des Freistaates Sachsen, Überlassung von beweglichen Sachen, Ausgleich einmaliger Kosten | Junoda