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1Für den Schulbetrieb der einjährigen Fachschulen im Fachbereich Agrarwirtschaft der Fachrichtung Landwirtschaft werden durch den Freistaat Sachsen Räumlichkeiten unentgeltlich zur Verfügung gestellt. 2Für Sachmittel erhalten Gebiet | Betrag der Landkreis Meißen | Mittel in Höhe von 11 066 EUR, der Landkreis Mittelsachsen | Mittel in Höhe von 22 132 EUR, der Landkreis Görlitz | Mittel in Höhe von 11 066 EUR, der Landkreis Vogtlandkreis | Mittel in Höhe von 11 066 EUR, der Landkreis Zwickau | Mittel in Höhe von 11 066 EUR zusätzlich zu den Regelungen nach den §§ 16 und 16a des Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Januar 2013 (SächsGVBl. S. 95), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. Dezember 2016 (SächsGVBl. S. 639) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, jährlich pauschal als Festbetrag.
Für den Ausgleich der Personal- und Sachausgaben für den Betrieb der landwirtschaftlichen Fachschule im Fachbereich Technik der Fachrichtung Agrartechnik mit den Schwerpunkten Hauswirtschaft und Ernährung, Landbau und Umwelt/Landschaft, der landwirtschaftlichen Fachschule im Fachbereich Wirtschaft der Fachrichtung Agrarwirtschaft, der einjährigen Fachschule im Fachbereich Agrarwirtschaft der Fachrichtung Hauswirtschaft und der Höheren Landbauschule am Standort Freiberg erhält der Landkreis Mittelsachsen jährlich zusätzlich zu den Regelungen nach den §§ 16 und 16a des Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes 1 516 651 Euro.
„Schulträger der einjährigen Fachschulen im Fachbereich Agrarwirtschaft der Fachrichtung Landwirtschaft in Döbeln, Freiberg, Großenhain, Löbau, Plauen und…
Der Freistaat Sachsen fördert auf Antrag ergänzend zum Betriebskostenzuschuss für jedes Kalenderjahr Träger, die ein Pflichtangebot in den Landkreisen…
Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Für den Ausgleich der Personal- und Sachausgaben für den Betrieb der landwirtschaftlichen Fachschule im Fachbereich…
Absatz 4 Satz 4 Nummer 6 wird wie folgt gefasst: „6. Berufsschulen, Berufsfachschulen, Fachschulen und Fachoberschulen (Teilzeit) mit 55 Prozent,“.
Der Freistaat Sachsen gewährt freien Trägern von Berufsfachschulen und Fachschulen pauschalierte zweckgebundene Zuweisungen mit dem Ziel, den Erwerb von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.