§ 11 Abs. 2 SächsISichGSächsisches Informationssicherheitsgesetz
Die Staatsregierung wird ermächtigt, die Eigenschaften der Schnittstelle gemäß Absatz 1 Satz 2 durch Rechtsverordnung näher zu bestimmen. In dieser…
Art. 1 Nr. 10 SN-2499Gesetz zur Änderung des Sächsischen Meldegesetzes und zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Sächsischen Anstalt für kommunale Datenverarbeitung
Dem § 9 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Die Meldebehörden haben die in den Melderegistern gespeicherten Meldedaten nach dem Stand der Technik gegen…
§ 4 Abs. 1 SächsISichGSächsisches Informationssicherheitsgesetz
Die staatlichen Stellen treffen angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen sowie sonstige Maßnahmen zur Gewährleistung der Informationssicherheit.…
§ 30 Abs. 4 BSIGGesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und über die Sicherheit in der Informationstechnik von Einrichtungen
Sofern die Europäische Kommission einen Durchführungsrechtsakt gemäß Artikel 21 Absatz 5 Unterabsatz 2 der NIS-2-Richtlinie erlässt, in dem die technischen und…
§ 330 Abs. 4 SGB 5Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)
Die Meldepflichten nach Artikel 33 der Verordnung (EU) 2016/679 bleiben unberührt.