Art. 1 Nr. 3 SN-4630Drittes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Ministergesetzes
§ 9 wird wie folgt neu gefasst: „§ 9 Ruhen anderer Bezüge Bezieht ein Mitglied der Staatsregierung für einen Zeitraum, für den ihm Amtsbezüge gewährt werden,…
§ 17 MinG SLGesetz Nr. 784 über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Landesregierung (Saarländisches Ministergesetz) Vom 17. Juli 1963
Bezieht ein Mitglied der Landesregierung für einen Zeitraum, für den Amtsbezüge zu zahlen sind, ein Einkommen aus einer Verwendung im öffentlichen Dienst, so…
§ 19 BMinGGesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung
Bezieht ein Mitglied der Bundesregierung für einen Zeitraum, für den Amtsbezüge (§ 11) zu zahlen sind, ein Einkommen aus einer Verwendung im öffentlichen…
§ 16 Abs. 1 NRW-27784Landesministergesetz
Hat ein Mitglied der Landesregierung für einen Zeitraum, für den ihm Amtsbezüge (§ 7) zu zahlen sind, aus einer Verwendung im öffentlichen Dienst Anspruch auf…
§ 18 Abs. 1 MinG SLGesetz Nr. 784 über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Landesregierung (Saarländisches Ministergesetz) Vom 17. Juli 1963
1Steht einem Mitglied oder einem ehemaligen Mitglied der Landesregierung auf Grund eines früheren Dienstverhältnisses als Beamter oder Richter oder eines…