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Bei der Staatsregierung wird ein Sächsischer Normenkontrollrat eingerichtet. Er ist nur an den durch dieses Gesetz begründeten Auftrag gebunden und in seiner Tätigkeit unabhängig.
Der Sächsische Normenkontrollrat hat die Aufgabe, die Staatsregierung bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen auf den Gebieten des Bürokratieabbaus und der besseren Rechtsetzung zu unterstützen.
Er prüft insbesondere die Darstellung des Erfüllungsaufwandes neuer Regelungen für die Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft, insbesondere für die mittelständischen Unternehmen, und die öffentliche Verwaltung auf ihre Nachvollziehbarkeit sowie Methodengerechtigkeit. Der Sächsische Normenkontrollrat kann im Rahmen seiner Prüfungen Vorschläge zur Reduzierung des Erfüllungsaufwandes unterbreiten.
Die angestrebten Ziele und Zwecke von Regelungen sind nicht Gegenstand seiner Prüfungen.
Der Nationale Normenkontrollrat hat die Aufgabe, die Bundesregierung bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen auf den Gebieten des Bürokratieabbaus und der besseren…
Der Sächsische Normenkontrollrat ist berechtigt,
Der Sächsische Normenkontrollrat gibt seine Stellungnahmen nicht öffentlich ab. Gutachtensaufträge und Anhörungen nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 sowie deren Ergebnisse…
Bei dem zuständigen Staatsministerium wird eine Geschäftsstelle des Sächsischen Normenkontrollrates eingerichtet. Die Beschäftigten der Geschäftsstelle…
Entwürfe von Rechtsverordnungen der Staatsregierung und der Staatsministerien.“ bb) Satz 2 wird wie folgt geändert: aaa) Nummer 3 wird wie folgt gefasst: „3.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.