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Die Behörden des Freistaates Sachsen leisten dem Sächsischen Normenkontrollrat Amtshilfe.
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht entscheidet im Rahmen seiner Gerichtsbarkeit auf Antrag über die Gültigkeit von Rechtsvorschriften, die im Rang unter dem…
Näheres regelt die Aufsichtsbehörde.
Bei der Staatsregierung wird ein Sächsischer Normenkontrollrat eingerichtet. Er ist nur an den durch dieses Gesetz begründeten Auftrag gebunden und in seiner…
Es steht im Ermessen des Sächsischen Normenkontrollrates, ob und in welchem Umfang er Prüfungen durchführt.
Gutachten in Auftrag zu geben,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.