§ 11 Abs. 7 TEHGGesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen
Die zuständige Behörde kann die Beleihung auch widerrufen, wenn die Beliehene die übertragenen Aufgaben nicht sachgerecht wahrnimmt.
§ 42 Abs. 2 ElektroGGesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
Die zuständige Behörde kann unbeschadet des § 49 des Verwaltungsverfahrensgesetzes die Beleihung widerrufen, wenn die Beliehene die übertragenen Aufgaben nicht…
§ 16a Abs. 3 LuftSiGLuftsicherheitsgesetz
Die Beleihung kann jederzeit ganz oder teilweise zurückgenommen, widerrufen oder mit Nebenbestimmungen verbunden werden.
§ 7a Abs. 3 PAuswGGesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis
Die Beleihung kann jederzeit ganz oder teilweise zurückgenommen, widerrufen oder mit Nebenbestimmungen verbunden werden; der Zeitpunkt der Maßnahme hat die…
§ 39 Abs. 2 BattDGGesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1542 betreffend Batterien und Altbatterien
Die zuständige Behörde kann unbeschadet des § 49 des Verwaltungsverfahrensgesetzes die Beleihung widerrufen, wenn die Beliehene die übertragenen Aufgaben nicht…