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Verursacht eine Person eine Gefahr, sind die Maßnahmen gegen sie zu richten.
Ist die Person noch nicht 14 Jahre alt, können Maßnahmen auch gegen die aufsichtspflichtige Person gerichtet werden. Ist für eine Person ein Betreuer bestellt, kann die Polizeibehörde ihre Maßnahme auch gegenüber dem Betreuer im Rahmen seines Aufgabenkreises treffen.
Verursacht eine Person, die zu einer Verrichtung bestellt ist, die Gefahr in Ausführung der Verrichtung, können Maßnahmen auch gegen die Person gerichtet werden, die zu der Verrichtung bestellt hat.
Verursacht eine Person eine Gefahr, sind die Maßnahmen gegen sie zu richten.
Verursacht eine Person eine Gefahr, so sind die Maßnahmen gegen diese Person zu richten.
Verursacht eine Person, die zu einer Verrichtung bestellt ist, die Gefahr in Ausführung der Verrichtung, so können Maßnahmen auch gegen die Person gerichtet…
Verursacht eine Person, die zu einer Verrichtung bestellt ist, die Gefahr in Ausführung der Verrichtung, so können Maßnahmen auch gegen die Person gerichtet…
Verursacht eine Person eine Gefahr, so sind die Maßnahmen gegen diese Person zu richten.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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