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Ressortübergreifendes strategisches Personalmanagement ist Aufgabe der Staatskanzlei. Sie führt im Freistaat Sachsen ressortübergreifende Personalstruktur- und Personalbedarfsanalysen durch. Die Ergebnisse werden der Staatsregierung und den Staatsministerien jeweils für ihr Ressort in einem jährlichen Personalstandbericht als Standardauswertung oder als anlassbezogene Sonderauswertungen bereitgestellt.
Die Behörden, sonstige öffentliche Stellen des Freistaates Sachsen und die der Aufsicht des Freistaates Sachsen unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die Bedienstete im Dienst des Freistaates Sachsen beschäftigen, stellen der Staatskanzlei die dafür notwendigen Daten zur Verfügung.
Die zuständige Behörde darf die nach § 14 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2, 3 und 5 sowie § 16 Absatz 1, Absatz 3 Satz 2 und Absatz 5 erhobenen personenbezogenen Daten…
Die gemeinsame Anstalt kann mit Zustimmung des Sitzlandes Aufgaben der Personalverwaltung und Personalwirtschaft einschließlich der Verarbeitung der hierfür…
Alle Behörden haben dem Landespersonalausschuss Amtshilfe zu leisten, ihm auf Verlangen Auskunft zu erteilen und Akten zu übermitteln, soweit dies zur…
Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch eine öffentliche Stelle des Freistaates Sachsen ist zulässig, wenn sie zur Erfüllung der in der Zuständigkeit des…
Die Bereitstellung und Verarbeitung der Daten dient den Zwecken des ressortübergreifenden strategischen Personalmanagements, insbesondere zur Personalstruktur-…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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