§ 34 Abs. 2 BPersVWOWahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz
Die Aufstellung der Wählerverzeichnisse und die Behandlung von Einsprüchen ist Aufgabe der örtlichen Wahlvorstände. Sie teilen dem Bezirkswahlvorstand die Zahl…
§ 43 Abs. 1 Nr. 1 SächsPersVWVODurchführung der Wahl nach Bezirken
die von den örtlichen Wahlvorständen im Bereich der Behörde der Mittelstufe festzustellenden Zahlen der in der Regel beschäftigten Wahlberechtigten und ihre…
§ 36 WO - SPersVGWahlordnung zum Saarländischen Personalvertretungsgesetz (WO - SPersVG) Vom 26. November 2024
Die Aufstellung der Wählerverzeichnisse und die Behandlung von Einsprüchen ist Aufgabe der örtlichen Wahlvorstände. Sie teilen dem Hauptwahlvorstand die Zahl…
§ 30 Abs. 2 WO-LPVG NRWWahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz
Die Aufstellung der Wählerverzeichnisse und die Behandlung von Einsprüchen ist Aufgabe der örtlichen Wahlvorstände. Sie teilen dem Bezirkswahlvorstand die Zahl…
§ 2 Abs. 2 SächsPersVWVOFeststellung der Wahlberechtigten, Wählerverzeichnis
Der Wahlvorstand stellt ein Verzeichnis der Wahlberechtigten (Wählerverzeichnis), getrennt nach den Gruppen der Beamtinnen und Beamten sowie der…