§ 1 Abs. 1 SächsPetAGPetitionsrecht
Das verfassungsmäßige Recht, sich mit Bitten und Beschwerden (Petitionen) an die zuständigen Stellen oder den Landtag zu wenden, steht jedermann einzeln oder in…
§ 2 WBOWehrbeschwerdeordnung
Niemand darf dienstlich gemaßregelt oder benachteiligt werden, weil seine Beschwerde nicht auf dem vorgeschriebenen Weg oder nicht fristgerecht eingelegt worden…
§ 8 Abs. 4 SächsPetAGWahrnehmung der Befugnisse
Im übrigen kann sich der Berichterstatter zur Einholung von Informationen über den Gegenstand einer Petition an die zuständigen Stellen wenden. Eine…
§ 4 Abs. 2 PolBeaufG NRWGesetz über die unabhängige Polizeibeauftragte oder den unabhängigen Polizeibeauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen
In Fällen, in denen bereits ein Petitionsverfahren in derselben Angelegenheit anhängig ist oder war, ist keine Eingabe bei der oder dem Polizeibeauftragten mehr…