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Jede Person hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden. Es besteht Anspruch auf begründeten Bescheid in angemessener Frist.
Das verfassungsmäßige Recht, sich mit Bitten und Beschwerden (Petitionen) an die zuständigen Stellen oder den Landtag zu wenden, steht jedermann einzeln oder in…
Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die…
Jede Person hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen in Gemeindeangelegenheiten mit Vorschlägen, Bitten und Beschwerden (Petitionen) an die…
Jede Person hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen in Kreisangelegenheiten mit Vorschlägen, Bitten und Beschwerden (Petitionen) an den…
Zur Vorbereitung von Beschlüssen über Beschwerden nach Artikel 17 des Grundgesetzes haben die Bundesregierung und die Behörden des Bundes dem Petitionsausschuß…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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