§ 5 Abs. 3 SGB8SchiedsV SL 2019Verordnung über die Schiedsstelle in der Kinder- und Jugendhilfe Vom 13. Mai 2019
Die Mitglieder der Schiedsstelle sind nicht befugt, Unterlagen und Informationen, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit erhalten haben, ohne Zustimmung der…
§ 6 Abs. 2 SchV NRWVerordnung über die Schiedsstellen nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch - Sozialhilfe -
Die Mitglieder der Schiedsstelle haben auch nach Beendigung ihrer Tätigkeitüber die ihnen dabei bekanntgewordenen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren.…
§ 5 Abs. 3 SGBXI§76SchiedsV SL 2017Verordnung über die Errichtung und das Verfahren einer Schiedsstelle nach § 76 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (Schiedsstellenverordnung - SGB XI) Vom 21. Februar 2017*
Die Mitglieder der Schiedsstelle sind nicht befugt, Unterlagen ohne Zustimmung der jeweiligen Vertragspartei an Dritte weiterzuleiten. Sie haben auch nach…
§ 5 Abs. 3 SGB9§133SchiedsV SLVerordnung über die Errichtung und das Verfahren der Schiedsstelle nach § 133 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (Schiedsstellenverordnung - SGB IX) Vom 12. Dezember 2017
Die Mitglieder der Schiedsstelle sind nicht befugt, Unterlagen ohne Zustimmung der jeweiligen Vertragspartei an Dritte weiterzuleiten. Sie haben auch nach…
§ 5 Abs. 3 BSHG§ 94SchiedsV SL 2017Verordnung über die Errichtung und das Verfahren einer Schiedsstelle nach § 81 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Schiedsstellenverordnung - SGB XII) Vom 21. Februar 2017*
Die Mitglieder der Schiedsstelle sind nicht befugt, Unterlagen ohne Zustimmung der jeweiligen Vertragspartei an Dritte weiterzuleiten. Sie haben auch nach…