§ 1 Abs. 3 GOTGebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte
In den im Gebührenverzeichnis aufgeführten Gebührensätzen ist die Umsatzsteuer nicht enthalten.
§ 14 SächsVwKGSächsisches Verwaltungskostengesetz
Unterliegt die öffentlich-rechtliche Leistung der Umsatzsteuer, werden die Verwaltungskosten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer erhoben.
§ 3 SächsVermKoVOSächsische Vermessungskostenverordnung
Unterliegt die öffentlich-rechtliche Leistung der Umsatzsteuer, wird diese auf den Kostenschuldner umgelegt. In diesen Fällen erhöht sich die jeweilige Gebühr…
Art. 1 Nr. 2 SN-4022Gesetz zur Änderung des Verwaltungskostenrechts im Freistaat Sachsen
Dem § 1 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt: „Unterliegt die Amtshandlung der Umsatzsteuer, wird diese auf den Kostenschuldner umgelegt.“
§ 4 Abs. 4 KAGGesetz Nr. 1074 - Kommunalabgabengesetz - KAG Vom 26. April 1978 in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1998
In der Gebührensatzung kann vorgesehen werden, dass, soweit Leistungen, für die Gebühren erhoben werden, der Umsatzsteuer unterliegen, diese den…