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Die Beamten der Kriminalpolizei und die des uniformierten Polizeivollzugsdienstes, die ihren Dienst allgemein in bürgerlicher Kleidung versehen, erhalten einen Dienstkleidungszuschuss in Höhe von 115,42 Euro. Wenn sie überwiegend im Außendienst tätig sind, erhalten sie einen Dienstkleidungszuschuss in Höhe von 230,84 Euro.
Der Dienstkleidungszuschuss wird in monatlichen Teilbeträgen mit den Bezügen ausgezahlt.
§ 2 Abs. 3 bis 5 gilt entsprechend.
Die Beamtinnen und Beamten des uniformierten Polizeivollzugsdienstes erhalten freie Dienstkleidung. Die Beamtinnen und Beamten der Kriminalpolizei erhalten…
Beamten des Polizeivollzugsdienstes der Bundespolizei werden die Ausrüstung und die Dienstkleidung unentgeltlich bereitgestellt. Abweichend hiervon kann das…
Der Dienstkleidungszuschuß wird als Dienstaufwandsentschädigung gewährt und ist gemäß § 3 Nr. 12 des Einkommensteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung…
Die Höhe des Dienstkleidungszuschusses entspricht der Höhe des Dienstkleidungszuschusses für überwiegend im Außendienst tätige Beamte der Kriminalpolizei und…
§ 136 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Die Beamtinnen und Beamten des uniformierten Polizeivollzugsdienstes erhalten freie Dienstkleidung. Die Beamtinnen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.