§ 9 Abs. 1 SächsHSGSächsisches Hochschulgesetz
Die Hochschule bewertet regelmäßig ihre Leistungen in Forschung, Lehre und Weiterbildung, in der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie in der…
§ 82 Abs. 2 GDBNDVerfSchVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst im Bundesnachrichtendienst und den gehobenen Dienst im Verfassungsschutz des Bundes
Teil des systematischen Qualitätsmanagements ist die Evaluation. Das Nähere zur Evaluation regelt die Evaluationsordnung des Fachbereichs Nachrichtendienste der…
§ 29 GntVDDVCSVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes – Fachrichtung digitale Verwaltung und Cyber-Sicherheit –
Die Einzelheiten der Evaluation der Fachstudien im Rahmen eines Qualitätsmanagements nach § 3 Absatz 7 der Grundordnung der Hochschule des Bundes für…
§ 35 Abs. 2 GntZollDVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Zolldienst des Bundes
Teil des systematischen Qualitätsmanagements ist die Evaluation. Das Nähere zur Evaluation regelt die Evaluationsordnung des Fachbereichs Finanzen.